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Der KFA Nordthüringen trauert um Manfred Schütze

Der KFA Nordthüringen (NTKFA) trauert um einen herausragenden Spieler, Funktionär in vielen
Bereichen und Persönlichkeit. Unser Manfred „Heppel“ Schütze ist im Alter von 82 Jahren verstorben.

Manfred Schütze prägte den Fußball in der Nordhäuser Region wie kein Zweiter. Er tat dies als Spieler, Trainer, Vereinsfunktionär, KFA-Funktionär und und und. Er war bis zuletzt 2023 im Qualifizierungsausschuss des KFA Nordthüringens tätig. Die Funktionärslaufbahn des herzlichen Nordthüringers war gespickt mit Höhepunkten und Auszeichnungen für sein Wirken.
Der TFV, KFA und die Fußballwelt verliert damit einen großartigen Sportler und Funktionär und
spricht den Angehörigen sein aufrichtiges Beileid aus.

(Fotos: Archiv Verkouter)

Noch einige Eckdaten zum Wirken von unserem Heppel:

  • 19.04.1943 in Nordhausen – Salza geboren
  • 1950 Wechsel von Empor Salza zu Motor Nordhausen
  • Spielte von 1963 bis 1970 in der DDR Oberliga, 46 Spiele mit 8 Toren
  • 2x DDR-Fußballmeister
  • spielte in der DDR Nationalmannschaft und in der Armeeauswahl
  • spielte von 1970 bis 1978 in der DDR Liga bei Motor Nordhausen, 166 Spiele mit 77 Toren,
  • spielte zusammen mit Strehler, Weißhaupt, Hoffmann, Willing, Grübner, Lindemann …
  • 1975 wurde Manfred Fußballer des Jahres
  • trainierte bis 1985 Motor Nordhausen II , führte diese in die Bezirksliga
  • trainierte bis 1985 weitere Nachwuchsmannschaften von Motor Nordhausen
  • ab 1988 bei der FSG Salza als Trainer
  • im FSG Salza Vorstand, als Geschäftsführer, Trainer aktiv
  • DFB Stützpunkttrainer, Talenteförderer,
  • Kreislehrwart, Qualifizierungsausschuss, KFA Mitglied
Aktivster Nachwuchsverein 2025

Auch in dieser Saison ehrt der Thüringer Fußball-Verband wieder zwei Vereine pro KFA für ihre engagierte und erfolgreiche Nachwuchsarbeit. Die Auszeichnung ist mit einer Zuwendung von 500 € für die Förderung der Nachwuchsarbeit verbunden.

Das Antragsformular wurde den Vereinen bereits über das elektronische Postfach zugestellt. Auch Preisträger der vergangenen Jahre können erneut berücksichtigt werden. Bei Spielgemeinschaften ist der sportrechtlich haftende Verein antragsberechtigt.

Die Unterlagen sind bis spätestens 30.10.2025 (Ausschlussfrist) ausschließlich über das elektronische Postfach an den Vorsitzenden des Jugendausschusses, Alexander Klement, zu senden.