Verbandsgericht entschied gegen den SV Lipprechterode

Am heutigen Dienstag wies das TFV-Verbandsgericht als letzte Instanz den Einspruch des... SV Lipprechterode gegen ein Urteil unseres Sportgerichts und gegen die vorangegangene Entscheidung des Jugendausschusses zurück. Die Vertreter des SV Lipprechterode beanstandeten die Zahlung der Gebühr für fehlende Jugendmannschaften, die laut Spielordnung § 6 Zi. 2 von Kreisoberligamannschaften ohne eigenen Juniorenspielbetrieb erhoben wird. Das Verbandsgericht konnte der Argumentation der Vereinsvertreter nicht folgen und bewertete die angeführten Gründe, warum der SV Lipprechterode von der Gebührenzahlung (teilweise) befreit werden sollte, als nicht ausreichend.
Im NTKFA besteht lt. o.g. Paragraphen für Vereine mit einer Kreisoberligamannschaft die Pflicht, mit mindestens zwei Mannschaften am Juniorenspielbetrieb teilzunehmen, andernfalls die Zahlung dieser Gebühr bei Nichterfüllung. Andere KFA haben diese Regelung darüberhinaus auch für Vereine mit Kreisligamannschaften durchgesetzt.

 

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