Sportgericht wertet Spiele der Kreisklassen Staffel 1 und 3 um

Das Sportgericht des NTKFA hat jeweils ein Spiel der Kreisklasse, Staffel 1 und Staffel 3 nach Verstoß gegen die Stammspielerregel gemäß § 19 Ziffer 5 der Spielordnung des Thüringer Fußball-Verbandes e. V. umgewertet.

Im Einzelnen betrifft dies das Spiel SG Seehausen vs. VfB Oldisleben II aus Staffel 1 und das Spiel WSV 77 Windehausen II vs. SV Hohnstein Neustadt aus Staffel 3. In beiden Fällen wurden in den zweiten Mannschaften des VfB Oldisleben und WSV 77 Windehausen erwiesener Maßen mehr als zwei Stammspieler der höherklassigen Mannschaft eingesetzt. In beiden Fällen lag ein Einspruch gegen die Spielwertung des Spielgegners sowie ein Strafantrag des Spielausschusses vor. Entsprechend den Urteilen des Sportgerichts haben sowohl die SG Seehausen als auch der SV Hohnstein Neustadt die in Rede stehenden Spiele gewonnen, die damit mit 2:0 Toren und 3 Punkten in die Staffelwertung eingehen. Weiterhin wurde den schuldhaften Vereinen jeweils ein Strafgeld von 60,- EUR und die Verfahrenskosten von jeweils 30,- EUR auferlegt. Die Urteile sind noch nicht bestandskräftig. Beide Vereine haben noch die Möglichkeit, das Urteil im Wege einer Berufung durch das Verbandsgericht des Thüringer Fußball-Verbandes überprüfen zu lassen.

FUVI0111ADANALSCD