NTKFA Sportgericht - Urteil 02/2011-2012

Das Sportgericht des KFA urteilte gegen einen Betreuer der Roßlebener Mannschaft auf Grund der Vorkommnisse in der Partie SV Eintracht Clingen I - SV Kali Roßleben I vom 11.03.2012 .

Der betroffene Betreuer zertrat aus Wut über eine Entscheidung des Schiedsrichters die Mittelfahne und wurde deshalb während des Spiels des Innenraums verwiesen. Das Sportgericht wertete dies als grob unsportliches Verhalten und verhängte gegen den Betreuer ein Innenraumverbot bis zum 23.04.2012 sowie ein Strafgeld in Höhe von 50,00 €. Das Verbot der Teilnahme an den Spielen von Roßleben betrifft alle Mannschaften dieses Vereins.

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