NTKFA Sportgericht - Urteil 04/2011-2012

Das Sportgericht des KFA urteilte am 18.05.2012 nach einer mündlichen Verhandlung auf Grund der Vorkommnisse im D-Juniorenspiel (Staffel 2) SG LSG B/W Großwechsungen gegen SG Nordhausen/Salza.

Das besagte Punktspiel wurde durch einen nicht ausgebildeten Schiedsrichter geleitet. Die Heimmannschaft betraute einen Zuschauer ohne gültigen Schiedsrichterpass mit der Leitung des Spiels. Darüber hinaus verursachte SG Nordhausen/Salza einen verschuldeten Spielabbruch durch das Verlassen des Spielfelds.

Das Sportgericht verhängte wegen des Spielabbruchs ein Strafgeld in Höhe von 50,00 € gegen die SG Nordhausen/Salza nach §§ 8 Ziffer 14 Absatz 1 und 14 Ziffer 5 SpO-TFV.

Die SG LSG B/W Großwechsungen wird wegen Verstoßes gegen §19 Ziffer 1 Absatz 1 der SpO-TFV und der Nummer 7 der technischen Richtlinien des KFA Nordhausen ebenfalls zu einem Strafgeld in Höhe von 50,00 € verurteilt. Außerdem erhält der Sportfreund, der die Partie leitete, die Auflage am nächsten Schiedsrichterlehrgang teilzunehmen. Die SG LSG B/W Großwechsungen ist für die Einhaltung dieser Auflage verantwortlich.

Die Partie wird in Folge der Ereignisse neu angesetzt und durch einen neutralen Schiedsrichter geleitet. Die beiden Vereine teilen die anfallenden Schiedsrichterkosten zur Hälfte. Die Kosten des Verfahrens haben beide Vereine ebenfalls zur Hälfte zu tragen.

FUVI0111ADANALSCD