NTKFA Sportgericht - Urteil 05/2012-2013

Das Sportgericht des KFA urteilte am 05.10.2012 auf Grund des Einsatzes eines Spielers ohne Spielerpass durch die SV Blau-Weiß 91 Bad Frankenhausen in einem Punktspiel der E-Junioren.

Dem SV Blau-Weiß 91 Bad Frankenhausen wurde der Einsatz eines Spieler ohne Spielerlaubnis
vorgeworfen. Der SV Blau-Weiß 91 Bad Frankenhausen räumt in seiner Stellungnahme den vorgeworfenen Verstoß ein. Dies wurde hinsichtlich der Bemessung der Strafe strafmildernd berücksichtigt. Ebenfalls wurde auf die persönliche Bestrafung des betreffenden Spielers verzichtet, da das Sportgericht davon ausgeht, dass der Spieler auf Grund seines Alters noch nicht die Folgen und die Tragweite seines Handelns einschätzen konnte und dieser nur auf Weisung seines Trainers am Spiel teilgenommen hat.

Die Wertung des Punktspiels Nr. 650311 005 der Kreisklasse E-Junioren, ausgetragen am 16. September 2012 zwischen der SG Roßleben/Bottendorf und dem SV Blau-Weiß 91 Bad Frankenhausen (Endstand 6:2) erfolgt gemäß Spielausgang. SV Blau-Weiß 91 Bad Frankenhausen wird zu einem Strafgeld i. H. V 25,- EUR verurteilt. Von der Belegung mit einem Punktabzug wird abgesehen.

FUVI0111ADANALSCD