NTKFA Sportgericht - Urteil 08/2012-2013

Das Sportgericht des KFA urteilte am 15.10.2012 auf Grund des Einsatzes einer nicht berechtigten Spielerin in der Kreisklasse (Frauen) gegen SV National Auleben.

Der Verein setzte in den drei Punktspielen gegen SV Heringen, SC Leinefelde 1912 und VfB Oldisleben eine 13-jährige Spielerin ein. Damit liegt ein Verstoß gegen die Spielordnung des TFV vor, da Spielerinnen in Pflichtspielen der Frauen das 14. Lebensjahr vollendet haben müssen. Die drei Partien werden jeweils mit 0:2 Toren und 0 Punkten als verloren gewertet. Für die gegnerischen Mannschaften erfolgt die Spielwertung gemäß Spielausgang. Zusätzlich wird gegen SV Auleben ein Strafgeld in Höhe von 50,- € verhängt. Auf eine persönliche Strafe gegen die Spielerin wird verzichtet. Gegen die drei Vereine SV Heringen, SC Leinefelde 1912 und VfB Oldisleben wird außerdem wegen mangelnder Spielerpasskontrolle ein Strafgeld in Höhe von 15,- € erlassen.

FUVI0111ADANALSCD