NTKFA Sportgericht - Urteil 10/2012-2013

Das Sportgericht des KFA urteilte am 15.10.2012 auf Grund des unsportlichen Verhaltens des Stadionsprechers und mangelnden Schutzes des Schiedsrichter-Teams gegen SV Kali Roßleben. Der im Schiedsrichterbericht geschilderte Vorfall der Stadiondurchsage, mit dem Ziel den Schiedsrichter der
Lächerlichkeit preiszugeben wurde sowohl durch den Sprecher als auch durch den Vorstande des SV Kali Roßleben in einer Stellungnahme eingeräumt. Das Sportgericht wertet dies als Unsportliches Verhalten.

Außerdem wurde laut dem Bericht des Schiedsrichters wurde dieser beim Abgang von einer Person, die durch ihr
äußeres Erscheinungsbild offensichtlich dem SV Kali Roßleben zuzuordnen ist beschimpft. Der SV Kali Roßleben hat als platzbauender Verein für den besonderen Schutz des Schiedsrichterkollektives Sorge zu tragen. Dieser Verpflichtung ist der SV Kali Roßleben nur ungenügend nachgekommen. Da es sich im vorliegenden Fall lediglich um verbale Angriffe handelt hält das Sportgericht eine Geldstrafe für ausreichend und sieht von einer Platzsperre oder dem Ausschluss der Öffentlichkeit ab.

Der SV Kali Roßleben wird wegen unsportlichen Verhaltens des Stadionsprechers und wegen mangelnden Schutzes für Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten zu einer Geldstrafe von insgesamt 100,- EUR verurteilt.

FUVI0111ADANALSCD