NTKFA Sportgericht - Urteil 11/2012-2013

Das Sportgericht des KFA urteilte am 12.10.2012 auf Grund des Einsatzes einer nicht berechtigten Spielerin in der Kreisklasse (Frauen) gegen die FSG 99 Salza-Nordhausen.

Der Verein setzte in den drei Punktspielen gegen SV Eintracht Wipperdorf, SV Einheit Worbis und der SpG Bischofferode eine 13-jährige Spielerin ein. Damit liegt ein Verstoß gegen die Spielordnung des TFV vor, da Spielerinnen in Pflichtspielen der Frauen das 14. Lebensjahr vollendet haben müssen. Die drei Partien werden jeweils gemäß Spielausgang gewertet. Zusätzlich wird gegen FSG Salza-Nordhausen ein Strafgeld in Höhe von 50,- € verhängt. Auf eine persönliche Strafe gegen die Spielerin wird verzichtet. Gegen die drei Vereine SV Eintracht Wipperdorf, SV Einheit Worbis und SpG Bischofferode wird außerdem wegen mangelnder Spielerpasskontrolle ein Strafgeld in Höhe von 25,- € erlassen.

FUVI0111ADANALSCD