NTKFA Sportgericht - Urteil 19/2012-2013

Das Sportgericht des KFA urteilte am 07.12.2012 auf Grund der Vernachlässigung der Ordnung und Sicherheit in einem Pokalspiel gegen den KSV Ichstedt.

Der im Schiedsrichterbericht geschilderte Vorfall, dass für das Schiedsrichterkollektiv kein gesichterter Abgang vom Spielfeldmöglich war, wurde nicht bestritten. Weder Ordner noch Absperrungen waren zur Sicherheit der Schiedsrichter und Mannschaften zu erkennen. Das Sportgericht erhebt deshalb ein Strafgeld in Höhe von 100,- €.

Weiterhin wird der KSV Ichstedt die Kosten einer Spielbeobachtung durch den Spielausschuss zum Zwecke der Kontrolle der erteilten Auflage zu tragen.

FUVI0111ADANALSCD