NTKFA Sportgericht - Urteil 30/2012-2013

Das Sportgericht des KFA urteilte am 01.05.2013 in Bad Frankenhausen auf Grund es unberechtigten Einsatz eines Spielers des SV Rot-Weiß Wiehe in einem Punktspiel der E-Junioren.

Entsprechend Beschluss des KFA Nordthüringen werden im Bereich des Nachwuchsspielbetriebes in der Saison 2012/2013 neutrale Schiedsrichter erst ab der Altersklasse D-Junioren durch den Schiedsrichterausschuss angesetzt. Für die jüngeren Altersklassen, also E-, F- und G-Junioren, sind die Spiele mit geprüften Schiedsrichtern des platzbauenden Vereins abzusichern. Daher erfolgte die Spielleitung für das Punktspiel der Kreisklasse E-Junioren Staffel 1 des KFA Nordthüringen, Spielnummer 650311 043, ausgetragen am 7. April 2013 zwischen dem SV Blau-Weiß 91 Bad Frankenhausen und dem SV Rot-Weiß Wiehe (Endstand 2:6) durch den einen Schiedsrichter vom SV Blau-Weiß 91 Bad Frankenhausen.

Entsprechend den Eintragungen des Schiedsrichters auf dem Spielformular wurde im vorgenannten Punktspiel der Kreisklasse E-Junioren durch den SV Rot-Weiß Wiehe 5 Auswechselvorgänge vorgenommen. Durch den Schiedsrichter der Begegnung wurde diese Eintragung mittels eines Zusatzberichtes untermauert. Die bezeichneten Auswechselvorgänge wurden im Zusatzbericht genau mit zugehöriger Spielminute aufgeführt. Durch den SV Rot-Weiß Wiehe wird dies bereits mittels Eintragung auf dem Spielformular bestritten.

Durch den Schiedsrichter der Begegnung wurde auf dem Spielbericht bereits vermerkt, dass der SV Rot-Weiß Wiehe im betreffenden Punktspiel der Kreisklasse E-Junioren fünf Auswechselvorgänge vollzogen hat. Der SV Wiehe hat bereits ebenfalls auf dem Spielbericht dieser Feststellung widersprochen. Aus der Stellungnahme SV Blau-Weiß 91 Bad Frankenhausen ist ersichtlich, dass die Mannschaftsverantwortlichen offensichtlich erst durch die Bemerkung des Schiedsrichters auf die in Rede stehenden fünf Auswechselvorgänge aufmerksam wurden und diese nicht selbst festgestellt haben. Der SV Rot-Weiß Wiehe bestreitet mehr als ausführlich in seiner Stellungnahme den fünften Auswechselvorgang. Im vorliegenden Fall kann das Sportgericht den Ausführungen des Schiedsrichters, ohne dessen
Integrität in Frage zu stellen, allein auf Grund der Zugehörigkeit zum Verein der Heimmannschaft,
nicht das gleiche Maß an Glaubwürdigkeit beimessen, wie dies bei einem neutralen Schiedsrichter
der Fall wäre. Für das Sportgericht steht somit Aussage gegen Aussage. Ein schuldhafter Verstoß
des SV Rot-Weiß Wiehe kann somit nicht nachgewiesen werden.

Das Punktspiel der Kreisklasse E-Junioren Nr. 650311 043 zwischen dem SV Blau-Weiß 91 Bad
Frankenhausen und dem SV Rot-Weiß Wiehe ist vom Jugendausschuss des KFA Nordthüringen
neu anzusetzen. Für das Wiederholungsspiel ist durch den Schiedsrichterausschuss des KFA
Nordthüringen ein neutraler Schiedsrichter anzusetzen. Die beteiligten Vereine haben die anfallenden
Schiedsrichterkosten je zur Hälfte zu tragen.

FUVI0111ADANALSCD