NTKFA Sportgericht - Urteil 011-2013/2014

Das Sportgericht des KFA urteilte am 25.10.2013 auf Grund einer Schiedsrichterbeleidigung durch einen Spieler der FSG 99 Salza Nordhausen in einem Punktspiel der Kreisloberliga.

Grundlage des Antrages waren die Eintragungen des Schiedsrichters beim Punktspiel der Kreisoberliga
des KFA Nordthüringen Nr. 650419 028, zwischen der SpG Oldisleben I und der FSG 99
Salza Nordhausen I, ausgetragen am 1. September 2013, Endstand 1:0, sowie der Zusatzbericht
des Schiedsrichters. Demnach wurde der betroffene Spieler in der 90. Spielminute mit Gelb-Roter Karte des Spielfeldes verwiesen und war gerade im Begriff den Platz zu verlassen, als er sich dann noch einmal umdrehte und ein paar Schritte auf den Schiedsrichter zu kam und zu diesem laut sagte: „Du kannst mir mal meine Nudel lecken“. Dabei deutete der Spieler mit der Hand „Bewegungen der Selbstbefriedigung“ an.

Der Spieler wird wegen Schiedsrichterbeleidigung zu einer Spielsperre für die Dauer von fünf Pflichtspielen, beginnend mit dem 27. September 2013, jedoch unter Anrechnung der abgegoltenen „Gelb-Rot-Sperre“ vom
14. September 2013 sowie einem Strafgeld in Höhe von 75,- EUR, welches in Vereinshaftung geht, verurteilt.

 

FUVI0111ADANALSCD