NTKFA Sportgericht - Urteil 008-2013/2014

Das Sportgericht des KFA urteilte am 06.11.2013 auf Grund des Einsatzes eines G-Junioren-Spielers im Pokalspiel der E-Junioren gegen SV Hannovera Niedersachswerfen.

Grundlage des Antrages waren die Eintragungen der SpG Niedersachswerfen auf dem Spielformular.
Demnach wurde im Pokalspiel der E- Junioren Spielnummer 750049 005, ausgetragen am 10. September 2013 zwischen VfL 28 Ellrich gegen SpG Niedersachswerfen ein Spieler des Jahrgangs 2008, zum Einsatz gebracht. Gemäß § 7 Absatz 1 der Jugendordnung des TFV ist der betreffende Spieler als Spieler der G-Junioren zu klassifizieren. Somit liegt ein Verstoß gegen die  Altersklasseneinteilung gemäß § 7 Absatz 1 JuO-TFV vor.

Das Spiel um den Kreispokal des KFA Nordthüringen der E-Junioren, Spielnummer 750049 005,
ausgetragen am 10. September 2013 zwischen VfL 28 Ellrich gegen SpG Niedersachswerfen
wird entsprechend dem Spielergebnis (Endergebnis: 11:0) gewertet. Die Mannschaft des VfL 28 Ellrich erreicht die nächste Runde. Der eingesetzte Spieler wird nicht bestraft. Gegen den SV Hannovera Niedersachswerfen wird ein Strafgeld in Höhe von 50,- EUR verhängt

 

 

FUVI0111ADANALSCD