NTKFA Sportgericht - Urteil 006-2013/2014

Das Sportgericht des KFA urteilte am 16.11.2013 auf Grund des Rückzugs der 2. Mannschaft der A-Junioren der SpG Nordhausen.

Der Rückzug einer Mannschaft aus dem laufenden Spielbetrieb ist nach den Ordnungen des Verbandes, denen sich der Verein unterworfen hat, ein strafwürdiges Vergehen. Gemeldete und sportlich qualifizierte Mannschaften sind verpflichtet, an den festgesetzten Spielen teilzunehmen.Mit dem Rückzug seiner II. Mannschaft der A-Junioren hat der Verein gegen diese Pflichten aus der Spielordnung schuldhaft, jedenfalls fahrlässig, verstoßen.

Nach Rückzug der II. Mannschaft der A-Junioren vom Spielbetrieb der Kreisklasse A-Junioren,
wird der Verein FSV Wacker 90 Nordhausen e.V., als sportrechtlich haftender Verein der Spielgemeinschaft, zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 50,00 Euro verurteilt.

FUVI0111ADANALSCD