NTKFA Sportgericht - Urteil 013-2013/2014

Das Sportgericht des KFA urteilte am 16.11.2013 in der Sportrechtssache gegen den SV Wipperdorf wegen eines Nichtantritts beim Punktspiel der Kreisklasse B-Junioren.

Das Sportgericht wurde tätig auf Antrag des Staffelleiters der Kreisklasse B-Junioren Staffel 2. Demnach soll die B-Junioren-Mannschaft der SpG Wipperdorf im Punktspiel gegen den VfL 28 Ellrich
zum zweiten Mal in der Saison 2013/2014 nicht angetreten sein. Mit Schreiben vom 1. Oktober
2013 nahm der SV Eintracht Wipperdorf zum Verfahrensgegenstand Stellung und gab den Verstoß
zu. Am 3. Oktober 2013 ging ein weiteres Schreiben des Staffelleiters beim Sportgericht ein. Darin
teilte der Staffelleiter mit, dass ihn unerwartet ein ausgefülltes Spielformular erreicht habe, auf dem
sieben Spieler der SpG Wipperdorf eingetragen seien. Das Sportgericht hat darauf hin durch seinen Vorsitzenden telefonisch mit einem Sportfreund vom SV Eintracht Wipperdorf Kontakt aufgenommen und zum Tathergang befragt. In diesem Telefonat teilte er mit, dass der angesetzte Schiedsrichter der Begegnung mit der Begründung, die SpG Wipperdorf sei mit nicht ausreichender Spielerzahl angereist, sich geweigert habe, das Spiel anzupfeifen.

Gemäß Spielordnung des TFV ist ein Spiel vom Schiedsrichter anzupfeifen, wenn zur festgesetzten Anstoßzeit die Mannschaften angetreten sind. Als angetreten gilt eine Mannschaft, die mit mindestens sieben Spielern in Spielkleidung zum festgesetzten Spielbeginn auf dem Spielfeld erschienen ist.
Entsprechend dem vorliegenden Spielformular, welches als amtliches Dokument gilt und sowohl
von beiden Mannschaften und dem angesetzten Schiedsrichter unterschrieben wurde, war die
Mannschaft der SpG Wipperdorf zum o. a. Punktspiel angetreten. Dementsprechend hat die SpG Wipperdorf den vorgeworfenen Verstoß nicht begangen und war daher wegen erwiesener Unschuld freizusprechen. Der verursachte Spielaussfall ist vielmehr auf einen Verstoß des angesetzten Schiedsrichters gegen die Spielordnung des TFV zurück zu führen.

Das o. a. Punktspiel ist durch den Jugendausschuss des KFA Nordthüringen neu anzusetzen.

FUVI0111ADANALSCD