NTKFA Sportgericht - Urteil 016-2013/2014

Das Sportgericht des KFA Nordthüringen urteilte am 24. Januar 2014 in Sondershausen in mündlicher Verhandlung über den Spielabbruch auf Grund von Pyrotechnik in der Partie zwischen SV Eintracht Clingen II und SV Esperstedt.

Die mündliche Verhandlung hat ergeben, dass der vom Schiedsrichter im Zusatzbericht geschilderte Vorfall mit Pyrotechnik stattgefunden hat. Der Vorfall wurde durch den SV Eintracht Clingen nicht bestritten und eingeräumt. Der Spielabbruch durch den Schiedsrichter war gerechtfertigt, nachdem trotz einer Unterbrechung und der Androhung des Abbruchs erneut Pyrotechnik gezündet wurde. Damit ist der Sachverhalt für das Sportgericht des KFA Nordthüringen erwiesen.

Das Punktspiel der 2. Kreisklasse Staffel 1 zwischen dem SV Eintracht Clingen II und SV 58 Esperstedt wird wegen schuldhaften Herbeiführens eines Spielabbruchs für den SV Eintracht Clingen mit 0:2 Toren und 0 Punkten als verloren und für den SV 58 Esperstedt mit 2:0 Toren und 3 Punkten als gewonnen gewertet. Dem SV Eintracht Clingen wird eine Platzsperre angedroht, falls binnen eines Jahres nach Zustellung dieses Urteils weitere Vorfälle mit Pyrotechnik lautbar
werden. Der SV Eintracht Clingen wird zu einem Strafgeld in Höhe von 150,- EUR verurteilt.

FUVI0111ADANALSCD