NTKFA Sportgericht - Urteil 024-2013/2014

Das Sportgericht des KFA urteilte am 10.03.2014 auf Grund des Rückzugs der 2. Männermannschaft des BSV Germania Großfurra.

Nach Rückzug der II. Männermannschaft des BSV Germania Großfurra vom Spielbetrieb 1. Kreisklasse, Staffel 1 wird der Verein BSV Germania Großfurra zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 150,00 Euro verurteilt. Die II. Mannschaft des BSV Germania Großfurra e. V. gilt somit als erster Absteiger und wird in die unterste aufstiegsberechtigte Spielklasse eingestuft. Die Spielwertungen der bisher ausgetragenen Pflichtspiele werden annulliert. Die Korrektur der Tabelle wird dem zuständigen Staffelleiter übertragen. Die erzielten Tore sind den Torschützen anzurechnen.

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