NTKFA Sportgericht - Urteil 025-2013/2014

Das Sportgericht des KFA urteilte am 12.03.2014 auf Grund des Rückzugs der Alte Herren Mannschaft des SV Germania Heringen.

Nach Rückzug der Mannschaft des SV Germania 08 Heringen vom Spielbetrieb der 1. Kreisklasse, Staffel 3 der Alten Herren (Ü 35) wird der Verein SV Germania 08 Heringen e. V. zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 100,00 Euro verurteilt. Die Spielwertungen der bisher ausgetragenen Pflichtspiele werden annulliert. Die Korrektur der Tabelle wird dem zuständigen Staffelleiter übertragen. Die erzielten Tore sind den Torschützen anzurechnen.

FUVI0111ADANALSCD