NTKFA Sportgericht - Urteil 030-2013/2014

Das Sportgericht des NTKFA urteilte am 04. April auf Grund des Innenraumverweis des Trainers des TSV 03 Urbach e. V. im Punktspiel der Kreisoberliga zwischen der SpG Oldisleben/Heldrungen I und dem TSV 03 Urbach I.

Grundlage des Antrages waren die Eintragungen des Schiedsrichters beim Punktspiel der Kreisoberliga zwischen der SpG Oldisleben/Heldrungen I und dem TSV 03 Urbach I, ausgetragen am 23. März 2014, Endstand 1:1 sowie der Zusatzbericht des Schiedsrichters. Demnach wurde der Trainer des TSV 03 Urbach e. V. des Innenraums verwiesen, nachdem dieser sich auf Grund eines Feldverweises gegen einen Spieler seiner Mannschaft gegenüber dem Schiedsrichter unangemessen verhielt. Er wird dabei durch den Schiedsrichter mit den Worten „Du bist der Blindeste auf dem Platz!“ zitiert.

Der Betreuer wird wegen grob unsportlichen Verhaltens  zu einer Innenraumsperre für die Dauer von vier Pflichtspielen, beginnend mit dem 23. März 2014 sowie einem Strafgeld in Höhe von 75,- Euro, verurteilt. Für die Dauer der Innenraumsperre ist der Sportfreund auch für jeglichen Spielbetrieb sämtlicher Mannschaften des SV National Auleben, für die eine Spielberechtigung besteht, gesperrt.

FUVI0111ADANALSCD