NTKFA Sportgericht - Urteil 033-2013/2014

Das Sportgericht des NTKFA urteilte am 06. Mai auf Grund des Innenraumverweis des Trainers der 2. Mannschaft des SV Bielen 1926 e. V. im Punktspiel der 2. Kreisklasse zwischendem WSV 77 Windehausen II und dem SV Bielen II.

Gemäß Zusatzbericht des Schiedsrichters wurde der Trainer der zweiten Mannschaft des SV Bielen 1926 e. V. im Punktspiel der 2. Kreisklasse, zwischen dem WSV 77 Windehausen II und dem SV Bielen II, ausgetragen am 5. April 2014, Endstand 1:0 des Feldes verwiesen. Entsprechend den Ausführungen des Schiedsrichters fiel der Trainer im Verlauf des Spiels mehrfach durch vehemente Reklamationen gegen Schiedsrichterentscheidungen auf. Als dann der Trainer den Schiedsrichter mit den Worten „ Du trägst schon eine Brille und dann so was.“ persönlich angriff, verwies dieser den Sportfreund aus dem Innenraum.

Der Trainer der zweiten Mannschaft des SV Bielen 1926 e. V. wird wegen unsportlichem Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 30,- EUR belegt. Im Wiederholungsfalle ist mit der Verhängung einer Sperre (Verbot des Aufenthalts im Innenraum von Spielen) zu rechnen.

FUVI0111ADANALSCD