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Das Sportgericht des KFA urteilte am 12.05.2014 auf Grund des Nichtantritts der SG Donndorf in einem Punktspiel der B-Junioren.
Das Punktspiel der Kreisklasse, B-Junioren vom 19. Oktober 2013 zwischen SpG Greußen und der SG Donndorf, wird für die SpG Greußen mit 2:0 Toren und 3 Punkten als gewonnen und für die SG Donndorf mit 0:2 Toren und 0 Punkten als verloren gewertet. Gegen den SG Donndorf werden ein Strafgeld i. H. v. 30,- Euro verhängt.