NTKFA Sportgericht - Urteil 034-2013/2014

Das Sportgericht des KFA urteilte am 12.05.2014 auf Grund mangelnder Sicherheit und Ordnung beim Punktspiel der 2. Kreisklasse zwischen dem WSV 77 Windehausen II und dem SV Bielen II.

Entsprechend dem Sonderberichts des Schiedsrichters und einer Stellungnahme des SV Bielen 1926 e. V. haben Zuschauer unmittelbar nach Spielende den Innenraum betreten und versucht einen Spieler des SV Bielen II tätlich anzugreifen.

Gegen den Verein WSV 77 Windehausen e. V. wird wegen Mängeln betreffs der Ordnung und
Sicherheit und wegen unsportlichen Verhalten eines Zuschauers nach dem o. g. Punktspiel ein Strafgeld in Höhe von 30,00 EUR ausgesprochen.

FUVI0111ADANALSCD