NTKFA Sportgericht - Urteil 038-2013/2014

Das Sportgericht des KFA urteilte am 20.05.2014 auf Grund der Nichtantritte der B-Junioren Mannschaft der SpG Wipperdorf in zwei Punktspielen.

Wegen Verschulden von insgesamt drei Spielausfällen im Spieljahr 2013/2014 durch Nichtantreten
zu den o. g. Pflichtspielen wird der Verein SV Eintracht Wipperdorf jeweils zur Zahlung eines
Strafgeldes in Höhe von 30,- Euro verurteilt. Das Strafgeld gegen den SV Eintracht Wipperdorf e. V. beträgt insgesamt 60,- Euro (30,- Euro je zu verhandelnden Nichtantritt). Außerdem wird die Mannschaft der B-Junioren der SpG Wipperdorf von der weiteren Teilnahme am Spielbetrieb der Kreisklasse der B-Junioren ausgeschlossen. Die Spielwertungen der bisher ausgetragenen Pflichtspiele werden annulliert. Die Korrektur der Tabelle wird dem zuständigen Staffelleiter übertragen. Die erzielten Tore sind den Torschützen anzurechnen.

FUVI0111ADANALSCD