NTKFA Sportgericht - Urteil 047-2013/2014

Das Sportgericht des KFA urteilte am 10.07.2014 auf Grund des zweiten Nichtantritt der Mannschaft F-Junioren der SpG Roßleben/Bottendorf im Spieljahr 2013/2014.

Das Meisterschaftsspiel der 1. Kreisklasse zwischen der SpG Nordhausen und der SpG Roßleben/Bottendorf wird für die SpG SpG Nordhausen mit 2:0 Toren und 3 Punkten als gewonnen und für die SpG Roßleben/Bottendorf mit 0:2 Toren und 0 Punkten als verloren gewertet. Gegen den SV Kali Roßleben, e. V., als sportrechtlich haftender Verein der Spielgemeinschaft, wird ein Strafgeld i. H. v. 30,- Euro verhängt.

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