NTKFA Sportgericht - Urteil 008-2014/2015

Das Sportgericht des NTKFA urteilte am 23. September auf Grund des Widerspruchs gegen die Strafanordnung des Staffelleiters der Kreisklasse A-Junioren des NTKFA, betreffend den Platzverweis gegen einen Spieler des SV Bleicherode.

In Punktspiel der Kreisklasse der A-Junioren des NTKFA vom 30. August 2014 zwischen BSV Eintracht
Sondershausen und SV Glückauf Bleicherode wurde der betroffene Spieler durch Zeigen der Roten Karte des Feldes verwiesen, nachdem dieser seinen Gegenspieler vom BSV Eintracht Sondershausen mit den Worten: „Ich bringe Dich um!“ bedrohte. Das Bedrohen des Gegenspielers wird - wenn auch mit abweichender Darstellung - durch den Verein eingeräumt. Durch den Verein wird das Bedrohen des Gegenspielers als Reaktion auf eine vorausgegangene Unsportlichkeit desselben dargestellt.

Der Spieler des SV Bleicherode wurde beginnend mit dem 30. August 2014 wegen grob unsportlichen Verhaltens im o. g. Punktspiel vom Staffelleiter mit einer Spielsperre von 5 Pflichtspielen belegt.

Das Sportgericht hatte in vorliegender Sache zu bewerten, ob dem Antrag des Vereins SV Glückauf
Bleicherode folgend eine Unsportlichkeit des Gegenspielers unmittelbar vorangegangen ist und damit das Strafmaß abgemindert werden kann. Auch bei nochmaliger Bewertung des Geschehensablaufes unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Vereins SV Glückauf Bleicherode gelangt das Sportgericht zu keiner anderen Einschätzung, als dass eine Spielsperre von 5 Pflichtspielen tat- und schuldangemessen anzusehen ist.

FUVI0111ADANALSCD