Sportgerichtsurteile nach Mannschaftsrückzügen

Das Sportgericht des NTKFA urteilte am 16.10.2014 in mehreren Fällen auf Grund des Rückzugs von Männer-Mannschaften aus dem aktiven Spielbetrieb.

Nach den Rückzügen der Mannschaften von

- SV Viktoria Heldrungen (Urteil 002-2014/2015)
- VfB Blau-Weiß Voigtstedt (Urteil 003-2014/2015)
- SV Grün-Weiß Uthleben II (Urteil 004-2014/2015)

aus den 2. Kreisklassen wird den Vereinen jeweils ein Strafgeld in Höhe von 150,- € auferlegt.

FUVI0111ADANALSCD