NTKFA Sportgericht - Urteil 030-2014/2015

Das Sportgericht des KFA urteilte am 31. März 2015 auf Grund der Beschwerde gegen die Festsetzung der Strafgebühren auf Grund der Nichterfüllung Soll-Nachwuchsmannschaften.

Mit Schreiben vom 26. Januar 2015 verpflichtete der Jugendausschuss des NTKFA den FSV 2006
Holzthaleben zur Zahlung der geregelten Ausfallgebühr wegen Nichteinhaltung des Solls von  Nachwuchsmannschaften. Die Ausfallgebühr wurde entsprechend der v. g. Regelung der SpO-TFV mit 1.000,- Euro (in Worten: Eintausend Euro) festgelegt.

Gegen diese Maßnahme des Jugendausschusses legte der FSV 2006 Holzthaleben mit Schreiben
vom 25. Februar 2015 Beschwerde ein. Die Beschwerde erfolgte nicht auf Kopfbogen des Vereins
und auch nicht über das ev-Postfach.

Die Beschwerde des FSV 2006 Holzthaleben wird als unzulässig kostenpflichtig zurückgewiesen

FUVI0111ADANALSCD