NTKFA Sportgericht - Urteil 040-2014/2015

Das Sportgericht des KFA urteilte am 19. Mai 2015 auf Grund des 3. schuldhaften Nichtantritts der zweiten Mannschaft der LSG BW Großwechsungen.

Nach dem 3. schuldhaften Nichtantritt der 2. Mannschaft der LSG BW Großwechsungen im Laufe
des Spieljahres der Kreisliga, Staffel 2 wird der Verein LSG BW Großwechsungen als sportrechtlich
haftender Verein, zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 100,00 Euro verurteilt.

Gemäß Spielordnung des TFV gilt die 2. Männermannschaft der LSG BW Großwechsungen als erster Absteiger und wird in die unterste aufstiegsberechtigte Spielklasse eingestuft.

Die Spielwertungen der bisher ausgetragenen Pflichtspiele werden annulliert. Die Korrektur der Tabelle wird dem zuständigen Staffelleiter übertragen. Die während der ausgetragenen Pflichtspiele erhaltenen persönlichen Strafen der Spieler behalten ihre Gültigkeit bis zum Ende des Spieljahres 2014/2015.

FUVI0111ADANALSCD