NTKFA Sportgericht - Urteil 039-2014/2015

Das Sportgericht des KFA urteilte am 19. Mai 2015 auf Grund des Rückzugs der Frauenmannschaft des SV Germania 08 Heringen.

Nach Rückzug der Frauenmannschaft vom Spielbetrieb wird der Verein SV Germania 08 Heringen, als sportrechtlich haftender Verein, zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 100,00 Euro verurteilt.

Gemäß Spielordnung des TFV gilt die Frauenmannschaft des SV Germania 08 Heringen als erster Absteiger und wird in die unterste aufstiegsberechtigte Spielklasse eingestuft.

Die Spielwertungen der bisher ausgetragenen Pflichtspiele werden annulliert. Die Korrektur der Tabelle wird dem zuständigen Staffelleiter übertragen. Die während der ausgetragenen Pflichtspiele erhaltenen persönlichen Strafen der Spieler behalten ihre Gültigkeit bis zum Ende des Spieljahres 2014/2015.

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