NTKFA Sportgericht - Urteil 042-2014/2015

Das Sportgericht des KFA urteilte am 20. Mai 2015 auf Grund des Rückzugs der D-Juniorenmannschaft des TSV 03 Urbach.

Nach Rückzug der Mannschaft der D-Junioren vom Spielbetrieb 1. Kreisklasse, Staffel 3 wird der
Verein TSV 03 Urbach zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 50,00 Euro verurteilt.

Gemäß Spielordnung des TFV gilt die Mannschaft des TSV 03 Urbach e. V. damit als erster Absteiger und wird in die unterste aufstiegsberechtigte Spielklasse eingestuft.

Die Spielwertungen der bisher ausgetragenen Pflichtspiele werden annulliert. Die Korrektur
der Tabelle wird dem zuständigen Staffelleiter übertragen. Die während der ausgetragenen Pflichtspiele erhaltenen persönlichen Strafen der Spieler behalten ihre Gültigkeit bis zum Ende des Spieljahres 2014/2015.

FUVI0111ADANALSCD