NTKFA Sportgericht - Urteil 025-2014/2015

Das Sportgericht des KFA urteilte am 15. Juni 2015 auf Grund des unerlaubten Betreten des Spielfelds durch Zuschauer während des Spiels der Kreisliga, Staffel 2, zwischen der SpG Ellrich und SV Germania Heringen.

Das Sportgericht wurde auf Grund des Zusatzberichtes des Schiedsrichters zum Punktspiel zwischen der SpG Ellrich und dem SV Germania Heringen am 1. November 2014, Endstand 2:2 tätig. Demnach hat der 55. Spielminute ein Zuschauer den Innenraum betreten und einen Spieler von SpG Ellrich umgeschubst, nachdem dieser ein Foul auf Höhe der Auswechselbank des SV Germania Heringen begangen hat.

Die Urteilsfindung erfolgte anhand des Zusatzberichtes des Schiedsrichters und der Stellungnahme des VfL 28 Ellrich e. V. Im vorliegenden Fall hat das Sportgericht berücksichtigt, dass der Angriff nur kurze Zeit dauerte, recht schnell von Statten ging und Spieler nicht verletzt wurden. Weiterhin waren lt. Aussage des Vereins die geforderte Anzahl von Ordnern anwesend.

Der VfL 28 Ellrich e. V. wird wegen des Betretens des Innenraums durch Zuschauer im laufenden Spiel verwarnt. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 30,- EUR gehen zu Lasten des VfL 28 Ellrich e. V.

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