Sportgerichts-Urteile nach Diskriminierung von Spielern und Schiedsrichtern

In den letzten Wochen musste sich das NTKFA-Sportgericht mit Verfahren beschäftigen, die nichts mit dem Fußball selber zu tun hatten. In einem Verfahren kam es zu rassistischen Beleidigungen, in einem anderem zu einer Diskriminierung eines Schiedsrichters.

Emotionen gehören nun mal zum Fußball dazu. Jedoch geht jede Form von Beleidigungen und Diskriminierungen, egal gegen welche Person, deutlich über das Erträgliche hinaus. Ob diese Schmähungen nun durch Spieler, Betreuer oder Zuschauer ausgestoßen werden, spielt dabei ebenfalls keine Rolle.

Leider kam es in zwei Partien dieser Spielzeit bereits zu solchen Vergehen. In einer Paarung der Kreisklasse zwischen dem SSV Wollersleben I und dem WSV Windehausen II wurde ein Spieler durch einen Zuschauer aus Windehausen auf Grund seiner Hautfarbe rassistisch beleidigt (Urteil 12-2015/2016). Aber nicht nur in den unteren Klassen kommt es zu solchen Übertretungen. Die Kreisoberliga-Partie zwischen VfB Oldisleben I - Kalbsriether SV I wurde ebenfalls durch eine Diskriminierung überschattet (Urteil 13-2015/2016). Hier wurde einer der beiden Schiedsrichterassistenten auf Grund seiner möglichen sexuellen Neigung durch einen Zuschauer der Kalbsriether Gäste beleidigt.

In beiden Verfahren wurden die Mannschaften mit einem Punktabzug von drei Punkten sowie der Verein mit einer empfindlichen Geldstrafe belegt. Stefan Linse, Vorsitzender des Sportgerichts, sagte zu den Urteilen: "Wir sind mit unserem Strafmaß noch nicht mal an der oberen Grenze. Wir hoffen aber durch die Punktabzüge präventiv gegen weitere Vergehen dieser Art wirken zu können."

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