Sportgericht urteilt über Spielabbruch in 1. Kreisklasse, Staffel 4

Das Sportgericht hat am 3. Oktober 2016 in mündlicher Verhandlung über den Spielabbruch des Punktspiels vom 27. August 2016 zwischen dem SV Glückauf Bleicherode II und dem SSV Blau-Weiß Wollersleben entschieden.

Im Zuge der mündlichen Verhandlung im Vereinsheim des SV 1921 Großlohra e. V. wurde im Rahmen der Beweisaufnahme und Zeugenbefragung durch das Sportgericht des KFA Nordthüringen festgestellt, dass keine ausreichenden Gründe für den Schiedsrichter vorlagen, das Spiel abzubrechen. Da somit keine der am Spiel beteiligten Mannschaften eine Schuld nachzuweisen ist, entschied das Sportgericht, dass der Spielausschuss des KFA Nordthüringen das Spiel zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu anzusetzen ist. Nachdem alle am Verfahrensparteien das Urteil angenommen und Rechtsmittelverzicht erklärt haben, ist das Urteil sofort rechtskräftig geworden.

FUVI0111ADANALSCD