Sportgericht urteilt in einem weiteren Fall einer Tätlichkeit gegen einen Schiedsrichter

Im Punktspiel der Kreisliga, Staffel 2, zwischen dem VfB Friedetal Sollstedt und der FSG 99 Salza-Nordhausen am 24.09.2016, Endstand 1:3, hatte ein Spieler der Heimmannschaft nach der zweiten Verwarnung im selben Spiel den Schiedsrichter drei Mal hintereinander agressiv mit der Schulter angerempelt. Nachdem der Schiedsrichter den betreffenden Spieler daraufhin des Feldes verwiesen hatte, beschimpfte der fehlbare Spieler den Schiedsrichter mit den Worten: "So ein Arschloch, der pfeift nur Rotz!".

Das Sportgericht hatte den Fall am 28.10.16 in mündlicher Verhandlung behandelt. Da der fehlbare Spieler trotz persönlicher Ladung zu der mündlichen Verhandlung nicht erschien, wurde in dessen Abwesenheit verhandelt. Der Vertreter seines Vereins nannte als Grund für das Nichterscheinen, dass der Spieler keine Lust dazu hätte und im Übrigen keinen Sinn darin sähe. Auf Grund dieses Fernbleibens konnte das Urteil in der mündlichen Verhandlung nicht verkündet werden. Der Spieler hatte nach § 26 RuVO-TFV sieben Tage Zeit, die Schuldlosigkeit an seinem Nichterscheinen nachzuweisen. Nachdem dies nicht erfolgte, hat das Sportgericht mit Schreiben vom 08.11.2016 das Urteil an den VfB Friedetal Sollstedt zugestellt.

Auf Grund der Sachlage erkannte das Sportgericht auf eine Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter uns sperrte den Spieler wegen einer Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter in Tatmehrheit mit einer Schiedsrichterbeleidigung zur einer Gesamtstrafe von 12 Pflichtspielen Sperre für jeglichen Spielbetrieb und einer Geldstrafe von insgesamt 250,- EUR sowie einer Ordnungsstrafe in Höhe von 100,00 EUR verurteilt. Darüber hinaus ihat der Spieler die Verfahrenskosten zu tragen.

FUVI0111ADANALSCD