NTKFA Sportgericht - Urteil 22/2012-2013

Das Sportgericht des KFA urteilte am 25.01.2013 auf Grund der Nichtvorlage von Spielerpässen durch die Mannschaft des SV Bielen II in einem Punktspiel der 2. Kreisklasse Staffel 3.

Auf Grund der Eintragungen auf dem Spielbericht wurden durch den SV 1926 Bielen beim Spiel der 2. Kreisklasse Staffel 3, Spielnummer 650432 086 zwischen dem WSV 77 Windehausen II und dem SV Bielen II, ausgetragen am 10. November 2012 (Endstand 0:4) vor Spielbeginn für die gesamte Mannschaft keine Spielerpässe vorgelegt. Auch ein Ersatznachweis der Spielberechtigungen wurde nicht geführt. Weiterhin geht aus den Eintragungen auf dem Spielbericht hervor, dass auch nach Spielende die Pässe nicht vorgelegt werden konnten.

Das Punktspiel der 2. Kreisklasse Staffel 3, Spielnummer 650432 086 zwischen dem WSV 77
Windehausen II und dem SV Bielen II wird für den WSV 77 Windehausen II mit 2:0 Toren und 3 Punkten als gewonnen und für den SV 1926 Bielen II mit 0:2 Toren und 0 Punkten als verloren gewertet. Gegen den SV 1926 Bielen wird ein Strafgeld i. H. v. 50,- EUR verhängt.

FUVI0111ADANALSCD