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Das Sportgericht des KFA urteilte auf Grund der Beschwerde des VfL Ebeleben zur Staffeleinteilung der Kreisligen.
Das Sportgericht des KFA urteilte am 18. Juli 2015 auf Grund des Rückzugs der Männermannschaft des Kyffhäuser SV Ichstedt.
In der Zeit vom 2. August 2015 bis zum 23. August 2015 ist der Vorsitzende des Sportgerichts, Stefan Linse, urlaubsbedingt nicht erreichbar. Alle Anträge an das Sportgericht des NTKFA sind in dieser Zeit an den als Vertreter fungierenden Sportfreund Stefan Fricke (stefan.fricke@tfv-erfurt.evpost.de) zu senden.
Das Sportgericht des KFA urteilte am 30. Oktober 2015 auf Grund einer rassistischen Diskriminierung gegen einen Spieler des SSV Wollersleben in einem Punktspiel der 1. Kreisklasse.
Das Sportgericht des KFA urteilte am 30. Oktober 2015 auf Grund einer Diskriminierung des Schiedsrichters in einer Partie der Vereinsbrauerei-Kreisoberliga.
In den letzten Wochen musste sich das NTKFA-Sportgericht mit Verfahren beschäftigen, die nichts mit dem Fußball selber zu tun hatten. In einem Verfahren kam es zu rassistischen Beleidigungen, in einem anderem zu einer Diskriminierung eines Schiedsrichters.
Das Sportgericht des NTKFA hat mit Urteil vom 22. Februar 2016 unter der Verfahrensnummer "SG NTKFA Nr. 043-2015/2016 die 1. Mannschaft des SV Eintracht Rockstedt e. V. vom Spielbetrieb gesperrt.
Nachdem das Sportgericht des NTKFA die 1. Männermannschaft des SV Eintracht Rockstedt mit Urteil vom 22. Februar 2016 wegen der Nichterfüllung von Zahlungspflichten vom Spielbetrieb ausgeschlossen hat, teilte der Kassenwart des NTKFA am 26. Februar 2016 mit, dass die in Rede stehende Forderung des NTKFA durch den SV Eintracht Rockstedt vollständig beglichen wurde.
Nachdem die Mannschaft der B-Junioren des SpG Kraja am 18. Mai 2016 zum dritten Mal zu einem Punktspiel in der Saison 2015/2016 nicht angetreten ist, hat das Sportgericht am heutigen Tage im Einzelrichterverfahren ein Urteil gesprochen.
Nachdem die SG Blau-Gelb Görsbach am 8. Mai 2016 schriftlich erklärt hat, seine Mannschaft der B-Junioren aus dem Spielbetrieb der Saison 2015/2016 zurückziehen zu wollen, hat das Sportgericht am 28. Mai 2016 im Einzelrichterverfahren ein Urteil gesprochen.
Der Vorsitzende des Sportgerichts des NTKFA ist in der Zeit vom 24. Juli bis zum 31. Juli 2016 nicht zu erreichen. Alle Anträge sind in dieser Zeit per E-Mail über E-Postfach an den stellvertretenden Vorsitzenden, Sportfreund Stefan Fricke, zu richten.
Der Beginn des Pflichtspielbetriebes in einem Spieljahr ist immer auch ein geeigneter Anlass, um auf das zurückliegende Spieljahr zurück zu blicken. Das besondere Anliegen aller Sportrichter des NTKFA war und ist die faire Kommunikation im Sportgerichtsverfahren sowie die Sicherung einer unabhängigen Sportrechtssprechung.